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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025: Was Webseitenbetreiber wissen müssen

Für alle, die elektronische Dienstleistungen über ihre Website anbieten, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 von großer Bedeutung. Dieses Gesetz legt Standards fest, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Websites entsprechend anpassen müssen, um Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

  • Wahrnehmbar: Informationen und das Interface müssen auch für Nutzer erfassbar sein, die einzelne Sinne nicht nutzen können, wie zum Beispiel Blinde oder Taube.
  • Bedienbar: Das Interface darf keine Aktionen erfordern, die bestimmte Nutzer nicht durchführen können.
  • Verständlich: Informationen müssen für alle Nutzer verständlich sein. Heißt einfach zu lesen und zu verstehen. Was z.B. Schriftgröße, Farbe, Kontrast, Hintergrund betrifft.
  • Robust: Die Website muss mit einer Vielzahl von Geräten zuverlässig genutzt werden können.

Folgen bei Nichteinhaltung des BFSG

Nichtkonformität kann ernsthafte Konsequenzen haben. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Anordnungen treffen, die Angebote oder Dienstleistungen untersagen, wenn sie nicht barrierefrei sind. Verstöße können auch als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche von Käufern geltend gemacht werden.

Neue Erfolgskriterien und Standards

WCAG 2.2

Das BFSG hat neue Erfolgskriterien eingeführt, um sicherzustellen, dass Websites die Konformitätsstufen A, AA und AAA gemäß den WCAG 2.2-Standards erreichen. Dazu gehören Kriterien wie Sichtbarkeit, klickbare Zielgrößen und konsistente Hilfe.

BITV 2.0 und EN 301 549

Gemäß BITV 2.0 und EN 301 549 gelten Websites und mobile Anwendungen als barrierefrei, wenn sie den entsprechenden Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards führt zu einer Vermutung der Barrierefreiheit, es sei denn, es gibt eine gut begründete Ausnahme.

Weitere Anforderungen und Empfehlungen

Zusätzlich zu den technischen Standards werden auch Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie klare Erklärungen zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen festgelegt.

Geltungsbereich des BFSG

Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, darunter Banken, Personenbeförderungs-Dienstleister und Unternehmen im Online-Handel, die ihre Websites barrierefrei gestalten müssen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Webseiten eine „Zugänglichkeitsklärung“ oder eine vergleichbare Mitteilung bereitstellen, welche selbst auch barrierefrei und leicht zugänglich gestaltet sein muss.

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die Informationen in unserem Newsbeitrag keine Rechtsberatung darstellen. Jeder individuelle Fall kann unterschiedlich sein, und für spezifische rechtliche Fragen und Anliegen empfehlen wir dringend, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Unsere Artikel dienen lediglich der allgemeinen Information und können keine rechtliche Beratung für konkrete Situationen bieten.

Häufige Probleme und Lösungsansätze

Econsor Typo3

Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung der BFSG-Standards benötigen, ist die Zusammenarbeit mit Experten wie der Werbeagentur Econsor von entscheidender Bedeutung. Econsor bietet umfassende Dienstleistungen zur Erstellung barrierefreier Websites und kann dabei helfen, typische Probleme wie schwache Kontraste oder fehlende Untertitel in Videos zu beheben. Durch die professionelle Unterstützung von Econsor können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch eine inklusive und zugängliche Online-Umgebung für alle Nutzer bieten.

Insgesamt ist die Einhaltung des BFSG nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven und zugänglichen Online-Umgebung für alle Nutzer.

Fortlaufende Überprüfung und Aktualisierung

Updates bei TYPO3Werk

Barrierefreiheit ist kein statischer Zustand, sondern erfordert fortlaufende Überprüfung und Anpassung. Website-Betreiber sollten regelmäßig ihre Websites auf Barrierefreiheit überprüfen und sicherstellen, dass sie den aktuellen Standards entsprechen.

Integration von NutzerfeedbackDesign Konzeption bei TYPO3Werk

Website-Betreiber sollten Mechanismen zur Erfassung von Nutzerfeedback implementieren, um potenzielle Barrierefreiheitsprobleme zu identifizieren und zu beheben. Dies könnte Feedback-Formulare, Umfragen oder direkte Kontaktmöglichkeiten umfassen.

Weiteres zum Thema Barrierefreiheit.

 

 

 

 

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